Samstag, 30. Juni 2012

Spendenaufruf in eigener Sache - Wortmarke

Am 02.06.2012 haben die tierfreunde e.V. und Tier-Time e.V. das erste vegane Sommerfest in Magdeburg veranstaltet.

Bei der Namenswahl des Tierrechtsevents ist uns ein kostspieliger Fehler unterlaufen. Der Begriff "summer breeze" ist als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Das hatten wir im Vorfeld nicht überprüft und mussten nun 1380 EUR Schadensersatz an Rechtsanwalt und Markeninhaber zahlen, damit der durch uns entstandene Störungszustand beseitigt werden kann.

Rechtlich ist das ein ganz normaler Vorgang, gegen den man nichts tun kann:
  • Unterlassung gemäß § 14 Markengesetz 
  • Schadensersatzanspruch gemäß § 14 Abs.. 6 Markengesetz 
  • Anspruch auf Auskunft gemäß §§ 19 Markengesetz, 242 BGB
Am 31.05. um 20 Uhr hatten wir von einer Anwaltskanzlei eine Unterlassungs und Verpflichtungserklärung erhalten, die bis zum 01.06. 16 Uhr, zwei Tage vor dem Event, unterschrieben beim Anwalt eingegangen sein musste. Die Fristen sind nicht verlängerbar und bei Zuwiderhandlung drohen weitaus höhere Strafen.

Daher raten wir allen Veranstaltern oder kreativ Tätigen, prüft eure Slogans im Vorfeld auf einen Eintrag (Markenform: Wortmarke) beim Deutschen Patent- und Markenamt: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Das gilt für: Aufkleber, Stickers; Bierdeckel; Blöcke (Papier- und Schreibwaren); Briefpapier; Bücher; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Druckereierzeugnisse; Eintrittskarten; Etiketten; Karten; Magazine; Photographien; Plakate; Postkarten; Prospekte; Stempel; Stifte; Tickets; Verpackungen aus Pappe oder Papier; Verpackungsbeutel (-hüllen, -taschen) aus Papier oder Kunststoff; Zeitschriften; Zeitungen; Bekleidungsstücke; Gürtel; Hemden; Hosen; Hüte; Hutunterformen; Jacken; Käppchen; Kopfbedeckungen; Mützen; Pullover; Regenmantel; Sweater; Verbreitung von Werbeanzeigen; Fernsehwerbung; Plakatanschlagwerbung; Rundfunkwerbung; Werbeanzeigen; Werbeschriften; Ausstrahlung von Fernsehprogrammen; Ausstrahlung von Hörfunksendungen; Ausstrahlung von Kabelfernsehsendungen; Sammeln und Liefern von Pressemeldungen; Telekommunikation; Betrieb eines Clubs (Unterhaltung oder Unterricht); Durchführung von Diskotheken; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Filmproduktionen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Musikdarbietungen; Party-Planung (Unterhaltung); Veranstaltung von Open Air-Konzerten; Veranstaltung von Musikfestivals
Die Mitglieder von Tier-Time sind ehrenamtlich für den Verein tätig und veranstalten Tierrechtsevents von Köln bis Magdeburg. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit diesen Events viele Menschen für den veganen Lebensstil und damit auch für das Leben und die Tiere begeistern.
Infos zu unseren Aktivitäten findet ihr hier: http://www.tier-time.de/html/aktionen.html

Die Standgebühren, die auf unseren Events erhoben werden, decken nie die gesamten Kosten (für die Stadt, den Strom, die Bühne, Werbematerialien, etc.). Die niedrigen Standgebühren begründen sich dadurch, dass auch anderen Gruppen und Vereinen, die sich ideell für die Tiere einsetzen, die Möglichkeit gegeben werden soll, an "unseren" Tierrechtsevents teilzunehmen.

Die 1380 EUR Schadensersatz sind eine zusätzliche Belastung für die Vereinsmitglieder. Rücklagen haben wir für einen solchen Fall nicht gebildet, da wir die Spendengelder zweckgebunden einsetzen.

Wir hoffen auf eure Solidarität und bitten euch, uns mit Spenden, zu unterstützen.
Der Verein ist wegen Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig anerkannt.
Empfänger: Tier-Time e.V.
Kontonummer: 4594010
Bankleitzahl: 83065410
Verwendungszweck: Wortmarke

Wir verwenden Spendengelder zu 100% für den Zweck, für den sie gespendet werden. Z.B. Spenden für die Mutterkühe oder die Schafe, die wir unterstützen. Sobald ihr eure Postanschrift im Verwendungszweck mit angebt, erhaltet ihr eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

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